Bildungszeit oder Bildungsurlaub
In allen Bundesländern - außer inBayern - haben Arbeitnehmende Anspruch auf eine Freistellung auf Bildungszeit oder -urlaub von bis zu 10 Tagen in zwei Jahren, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Gemäß dem Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz haben Beschäftigte im Land Brandenburg das Recht auf Freistellung von der Arbeit, um an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen der Bildungszeit im Bereich der beruflichen, kulturellen oder politischen Weiterbildung teilzunehmen.
Wir möchten 2027, begleitend zur Odercon, erstmals ein zusätzliches Format anbieten, welches diesen landesrechtlichen Voraussetzungen entspricht. Dabei stehen dann nicht Spaß und Freizeit im Vordergrund, sondern die vertiefte Beschäftigung mit Kommunikation, Konfliktmanagement und Sprache.
Da jedes Bundesland hier eigene Anforderungen definiert, die von einander abweichen, können wir noch nicht versprechen, dass wir für jeden Interessenten eine Anerkennung erreichen können.
Alle weiteren Entwicklungen werden wier hier veröfffentlichen.